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Mit der neuen Straßenverkehrsordnung ändert sich ab dem 1. April 2013 auch der Bußgeldkatalog für Radfahrer. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst.
Bußgelder ab dem 01.04.2013 in der Übersicht:
Tatbestand |
Verwarngeld |
Mit Behinderung anderer |
Mit Gefährdung anderer |
Bei Unfall |
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Nichtbenutzen eines Radweges (blaues Schild) |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
35 Euro |
Radweg in falscher Richtung befahren |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
35 Euro |
Nichtbenutzen einer Schutzstreifen-markierung (Rechtsfahrgebot) |
15 Euro |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
Fahren ohne Licht trotz schlechter Sichtverhältnisse |
20 Euro |
20 Euro |
25 Euro |
35 Euro |
Licht kaputt oder am Fahrrad gar keine Beleuchtung vorhanden |
20 Euro |
20 Euro |
25 Euro |
35 Euro |
Benutzen der Straße in der falschen Richtung (z. B. Einbahnstr.) |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
35 Euro |
Fahren auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone |
15 Euro |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
Fahrrad ohne Klingel |
15 Euro |
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-- |
-- |
Nebeneinander gefahren und dadurch andere behindert |
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20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |