Regelungen des Fahreignungs-Bewertungssystems

  • Die neue Bezeichnung „Fahreignungs-Bewertungssystem“ bringt den Zweck des Punktesystems deutlicher zum Ausdruck:

  • Die Bewertung mit Punkten ist keine Bestrafung. Vielmehr dient das System der Bewertung der Fahreignung von wiederholt auffälligen Verkehrsteilnehmern und stellt hierbei deren Gleichbehandlung sicher.

  • Mit der Umstellung zum 01.05.2014 sind die Regelungen einfacher und leichter nachvollziehbar geworden.

  • Nur wenn der Verkehrsteilnehmer das Bewertungssystem versteht, ist er bereit, es zu akzeptieren und sein Verhalten zu ändern.

Maßnahmen bei wiederholt auffälligen Personen:

  • Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems sind von der Speicherung einzelner Verstöße im Register zu unterscheiden.

  • Jeder verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstoß wird - wie bisher auch im Verkehrszentralregister - nun im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Auch bei Personen ohne Fahrerlaubnis!

  • Die Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems – Ermahnung, Verwarnung und Entziehung der Fahrerlaubnis – richten sich allerdings nur gegen Inhaber einer Fahrerlaubnis.

Durch die Einführung des Systems mit 1 bis 3 Punkten je Verstoß ergibt sich folgende Reihung von Maßnahmen:

Vormerkung (bis 3 Punkte):

Es werden gegen den Betroffenen keine Maßnahmen ergriffen; der Begriff Vormerkung verdeutlicht dies klarer als bisher. Betroffene haben die Möglichkeit, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Sie erhalten dafür einen Punktabzug von 1 Punkt.

 1. Maßnahmenstufe (4 oder 5 Punkte): "Ermahnung".

Als wiederholt auffällige Person erhält der Fahrerlaubnisinhaber eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Daneben ergeht der Hinweis, dass ein Fahreignungsseminar als Hilfestellung zur Verbesserung der individuellen Fahreignung freiwillig besucht werden kann. Hierfür wird ein Abzug von 1 Punkt gewährt. Ein Punktabzug wird generell nur einmal in 5 Jahren gewährt.

2. Maßnahmenstufe (6 oder 7 Punkte): "Verwarnung".

Der weiterhin auffällige Fahrerlaubnisinhaber erhält eine schärfere Verwarnung unter Hinweis auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis bei weiteren Verstößen. Auch hier ergeht der Hinweis, dass ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden kann. Auf dieser Stufe allerdings ohne Punktabzug.

 3. Maßnahmenstufe (ab 8 Punkte):   Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wer sich durch derart wiederholte Verstöße als ungeeignet gezeigt hat, dem wird zum Schutz der Allgemeinheit für mindestens sechs Monate die Erlaubnis entzogen, weiterhin motorisiert am Straßenverkehr teilzunehmen.

Alle Maßnahmenstufen müssen durchlaufen werden, bevor es zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen kann. Die jeweilige Maßnahme wird nur beim erstmaligen Erreichen eines der genannten Punktestände ergriffen. Allerdings können die Stufen je nach Tilgung von eingetragenen Entscheidungen mehrfach durchlaufen werden, wenn sich der entsprechende Punktestand wieder ansammelt.

 

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